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Sodexho Pass Gutscheine und Chipkarten stellen einen freiwilligen Sozialaufwand des Unternehmens für seine Mitarbeiter dar, der jederzeit widerrufen werden kann. Gemäß Einkommensteuergesetz (i.d.F. Abgabenänderungsgesetz 2004) und Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Stand 12/2005) wurde festgelegt:

Restaurant Pass-Gutscheine/Chipkarten: müssen in einem Gasthaus oder Restaurant eingelöst werden, das sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes befindet und ein Vollmenü anbietet; sie sind bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag (nicht an arbeitsfreien Tagen zu verwenden!) lohnsteuerfrei. Die Gutscheine müssen nicht in Papierform bestehen, sondern können auch elektronisch auf der Restaurant Pass-Card gespeichert werden.

Lebensmittel Pass-Gutscheine: werden auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet, welche nach Hause mitgenommen werden können; sie sind bis zu einem Wert von € 1,10 pro Arbeitstag (nicht an arbeitsfreien Tagen zu verwenden!) steuerfrei. Bei den Einlösestellen ist dabei sowohl an Lebensmittelgeschäfte, Fleischereien, Würstelstände und Fast Food Ketten (wie Mc Donald's und Burger King), als auch an Gasthäuser und Restaurants gedacht. Restaurant- und Lebensmittel Pass-Guscheine gelten für den Kauf verzehrfertiger Waren, nicht für Tabakwaren, Spirituosen, etc.

Geschenk Pass-Gutscheine: jährlich können Mitarbeiter eine Sachzuwendung (in Form des Geschenk Pass von Sodexho) in der Höhe von max. € 186,-- erhalten.

 Steuergesetzliche Regelungen betreffend "Essensgutscheinen"
 Steuergesetzliche Regelungen betreffend "Geschenkgutscheinen"